Parkinson ist derzeit zwar nicht heilbar, die Lebenserwartung ist jedoch nicht verkürzt. Mit der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten, die den Dopaminmangel ausgleichen, können das Fortschreiten der Krankheit über einen langen Zeitraum verzögert und viele Symptome gemildert werden.
Wenn Betroffene lernen, mit ihrer Krankheit umzugehen, unterstützt das einen über viele Jahre erfolgreichen Therapieverlauf.
Tipps für Angehörige von Parkinsonkranken finden Sie hier.
Welche finanzielle Unterstützung Parkinsonkranke erhalten können, erfahren Sie hier.
Arbeiten mit der Parkinson-Krankheit
Die Diagnose Morbus Parkinson bedeutet keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz sieht eine Förderungspflicht seitens des Arbeitgebers vor, der Arbeitsplatz des Erkrankten muss nach Möglichkeit umgerüstet werden. Arbeitslose Parkinsonkranke haben das Recht auf staatliche Unterstützung, die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz wird von öffentlicher Seite gefördert.
Parkinson-Medikamente können zu Nebenwirkungen führen, körperlich anstrengende Tätigkeiten sind daher oft nur eingeschränkt möglich. Die Arbeit mit Maschinen kann eine Gefahr darstellen und muss unter Umständen reduziert oder eingestellt werden. Es kann auch eine Umstellung des Arbeitsplatzes nötig werden. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, nach Möglichkeit einen geeigneten Tätigkeitsbereich zu schaffen.
Da die Auswirkungen der parkinsonschen Krankheit sehr unterschiedlich sind, wird zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit oftmals ein Gutachten erstellt. Unabhängig von der Arbeitsfähigkeit ist es sinnvoll, einen Behindertenausweis zu beantragen. Wird ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent festgestellt, kann der Arbeitgeber eine Kündigung nur nach Prüfung durch das Integrationsamt aussprechen. Weitere Information finden Sie unter Parkinson und Schwerbehinderung.
Im Straßenverkehr mit Parkinson
Je mehr die körperliche Beweglichkeit durch die Parkinson-Erkrankung nachlässt, umso wichtiger wird die Mobilität mit dem eigenen Fahrzeug. Die Krankheit Parkinson schließt nicht aus, dass der Patient weiterhin Auto fahren kann, eine Behandlung der Erkrankung ist aber zwingend erforderlich. Verkehrsrechtlich ist festgelegt, dass Patienten mit Morbus Parkinson nur dann als fahrtauglich gelten, wenn die Erkrankung therapiert wird oder sich im Anfangsstadium befindet. Möglicherweise wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, wenn Zweifel hinsichtlich der Fahrtauglichkeit bestehen.
Grundsätzlich stellt auch die Einnahme von Levodopa-Präparaten eine Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems dar, was zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann, wenn der Betroffene unter Einfluss der Medikamente einen Unfall verursacht.
Fühlt sich der Betroffene zunehmend unsicher im Straßenverkehr, kann das zu einem erhöhten Unfallrisiko führen. Patient und Arzt sollten gemeinsam besprechen, wie lange Auto fahren vertretbar ist, denn das hängt auch von der jeweiligen Situation und dem individuellen Krankheitsverlauf ab.
Sport & Bewegung bei Parkinson
Parkinson verändert die Beweglichkeit der Muskulatur, mit regelmäßiger Bewegung können Patienten aber aktiv gegensteuern. Nicht nur die Funktionalität der Muskeln, sondern auch die Gehirnleistung wird durch sportliche Aktivität gefördert.
Der Krankheitsverlauf kann abgemildert und auch die Muskelsteifigkeit kann durch regelmäßiges Training verringert werden. Natürlich hängt die sportliche Betätigung immer vom Krankheitszustand des Betroffenen ab.
Krankengymnastik positiv für Beweglichkeit
Krankengymnastik ist ein gute Bewegungsmöglichkeit, da sie spezifisch auf die Einschränkungen des Betroffenen ausgelegt ist. Es müssen keine Einzelsitzungen sein, Sport für Parkinson-Patienten wird auch in Gruppen angeboten. Besonders wichtig ist, dass alle Muskelgruppen beansprucht werden. Wenn Patienten vorab sportlich aktiv waren, fällt es ihnen mitunter schwer, eine andere Sportart zu erlernen. Welche Sportarten nicht mehr ausgeführt werden können, ist von Patient zu Patient verschieden. Der Verzicht auf Bewegung kann aber zu einer Verschlimmerung oder einem schnelleren Fortschreiten der Symptome führen.
Geeignet sind Sportarten wie Nordic Walking oder Radfahren
Beim Sport kommt es auf die Schulung der Motorik an, denn diese wird durch die Krankheit beeinträchtigt. Da die Gehfähigkeit bei vielen Patienten gestört ist, gehört auch Gehtraining zu den geeigneten Aktivitäten. Das Gehen auf verschiedenen Untergründen schult die Motorik und erhält die Beweglichkeit.
Sport wie Nordic Walking, Wandern oder Radfahren eignen sich wunderbar zur Verbesserung der Beweglichkeit. Da die Arme beim Gehen bei fortschreitender Krankheit nicht mehr so mitschwingen wie es bei einem gesunden Menschen der Fall ist, empfiehlt sich Nordic Walking. Durch die Verwendung von Stöcken, können die Arme gezielt mit in die Fortbewegung eingebaut werden.
Sport in der Gruppe macht zudem Spaß und fördert soziale Kontake.
Parkinson und Sexualität
Die Auswirkungen der Parkinson-Erkrankung gerade im sexuellen Bereich sind vielfältig und betreffen sowohl den Erkrankten als auch seinen Partner. Da sich Sexualität sehr stark im Kopf abspielt, sind vor allem auch psychische Aspekte beider Partner zu berücksichtigen. Das kann damit beginnen, dass sich der Betroffene für seine mangelnde Beweglichkeit, für körperliche Ausfälle oder vermehrten Speichelfluss und mögliche Inkontinenz schämt. Der gesunde Partner hingegen hat oftmals Angst vor Berührungen, weil er befürchtet den Patienten zu überfordern oder ihm weh zu tun, aber auch Ekel kann sich einstellen. Auch kann die eingeschränkte Mimik zu Verunsicherung führen, wenn der Parkinsonkranke seine Gefühle nicht mehr wie gewohnt auszudrücken vermag.
Medikamente als Ursache für Erektionsstörungen und sexuelle Unlust
Erektionsstörungen können sich sowohl aus dem Gefühl mangelnder Attraktivität als auch durch bestimmte Medikamente ergeben. Nicht nur Anticholinergika sondern auch begleitende Arzneimittel wie Betablocker können eine Erektionsschwäche verursachen. Dopamin-Agonisten führen häufig zu einer Libido-Steigerung, allerdings ohne Zunahme der sexuellen Fähigkeiten. Bei jüngeren Parkinson-Patienten kann es auch zu Impulskontroll-Störungen kommen, die (neben dem Drang zu Glücksspiel und Kaufsucht) zu einer verstärkten Neigung zu Promiskuität und Seitensprüngen führen. Durch eine Änderung der Medikation kann der Patient oft zum früher gewohnten Verhalten zurückfinden. Erektionsstörungen können eventuell mit einem Sildenafil-haltigen Medikament erfolgreich behandelt werden. Bei Frauen ergeben sich körperliche Beschwerden durch starke Trockenheit der Vagina, die auch bei Erregung nicht feucht wird. Gleitmittel können hier helfen.
Grundsätzlich ist eine erfüllende Sexualität weiterhin möglich, wenn beide Partner die veränderten Gegebenheiten akzeptieren und wenn nötig andere Techniken versuchen. Durch Gespräche und Absprachen zwischen den Partnern lässt sich die Sexualität in vielen Fällen erhalten.
Parkinson und Schwerbehinderung
Wenn Parkinsonkranke unter stärkeren Beeinträchtigungen leiden und womöglich im Beruf kürzer treten müssen, können sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen. Die richtige Anlaufstelle ist das Versorgungsamt. Es ist erforderlich, dass ein ärztlicher Nachweis über die Erkrankung, der Einkommensnachweis und ein Lichtbild beigefügt werden. Eine Schwerbehinderteneinstufung erfolgt nur dann, wenn der Patient mit Medikamenten behandelt wird.
Ausgestellt wird der Schwerbehindertenausweis dann, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent feststellt. Der Behinderungsgrad ist abhängig von den Einschränkungen des Patienten. Liegt beispielsweise nur eine geringe Bewegungsstörung, eine geringfügige Verlangsamung aber keine Störung des Gleichgewichts vor, beträgt der Behinderungsgrad durchschnittlich 40 Prozent. Sind diese Störungen hingegen stark ausgeprägt und liegen zusätzlich Gleichgewichtsstörungen vor, liegt der Grad der Behinderung oft schon bei 70 Prozent. Ein GdB von 100 Prozent erhält man bei einer schweren Ausprägung der Symptome und drohender Bewegungslosigkeit.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung bringt finanzielle Entlastung
Für den Patienten bringt der Schwerbehindertenausweis einige, auch finanzielle, Vorteile. Steht im Behindertenausweis „aG“, bedeutet dies eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Dann ist der Inhaber des Schwerbehindertenausweises berechtigt, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu nutzen. Kann der Patient noch selbstständig Auto fahren, ist eine Senkung der Kfz-Steuer um 50 Prozent möglich. Ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent gilt darüber hinaus ein gesonderter Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer und es steht ihm Sonderurlaub aufgrund von Krankheit zu.
Wenn im täglichen Leben mit Parkinson zunehmend Unterstützung benötigt wird, dann können auch gegenüber der Pflegeversicherung Ansprüche geltend gemacht werden. Mehr Informationen finden Sie unter dem Punkt Pflegeversicherung.
Selbsttest zur Früherkennung von Parkinson
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